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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DSB Immobilien AG, Doris Bommeli, Obere Seestrasse 64, 8272 Ermatingen für die Überlassung des Hauses

Chasa Staila

DSB Immobilien AG

Doris Bommeli

Bügl Grond 196

7557 Vnà

 

VERTRAGSABSCHLUSS

Ein Vertrag über die Überlassung des Ferienhauses Chasa Staila gilt als abgeschlossen, wenn entweder ein vom Mieter unterzeichneter Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist oder die Reservierung vom Vermieter und Mieter mündlich oder schriftlich vereinbart wurden. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft die Anzahlung nicht beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten. Sofern keine anderweitige Vereinbarung besteht, muss die Zahlung der Miete bis spätestens 7 Tage vor Antritt der Mietsache auf eines der Geschäftskonten einzugehen.

NEBENKOSTEN

Die Nebenkosten (wie Strom, Wasser, Wärme, Holz und Bettwäsche usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden ausdrücklich im Mietvertrag genannt. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden in der Rechnung separat aufgeführt und berechnet, wie die Endreinigung und staatliche Abgaben wie Kurtaxen.

 

RÜCKTRITT

Falls der Gast an der Inanspruchnahme der Leistung in irgendeiner Form verhindert ist, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Dies gilt selbst dann, wenn der Gast unverschuldet z.B. in Folge von Krankheit verhindert ist. Wir empfehlen einen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

Kann der Vermieter das Ferienhaus Chasa Staila aus unvorhergesehenen Gründen (Wasserschaden, Erdrutsch, Einbruch etc.) nicht vertragsgemäss zur Verfügung stellen, zahlt der Vermieter dem Mieter den gezahlten Mietpreis in voller Höhe zurück und der Mieter verzichtet auf weitere Ansprüche.

ÜBERGABE DER MIETSACHE UND BEANSTANDUNGEN

Das Ferienhaus Chasa Staila wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Der Mieter muss unmittelbar nach Bezug eine Meldung machen, wenn er das Haus nicht als sauber und vertragsgemäss hält. Zu einem späteren Zeitpunkt können keine Beanstandungen mehr angenommen werden.

 

SORGFÄLTIGER GEBRAUCH UND HAFTUNG

Der Mieter ist verpflichtet, dass Ferienhauses Chasa Staila sorgfältig zu benutzen und Rücksicht auf Nachbarn und fremdes Eigentum zu nehmen. Das ganze Haus ist ein Nichtraucherhaus. Bei allfälligen Schäden ist er verpflichtet, diese umgehend zu melden. Das Ferienhauses Chasa Staila darf nur mit der im Vertrag genannten Anzahl Personen belegt werden. Der Mieter haftet dafür, dass die Mitbewohner die Mietsache ebenfalls sorgfältig und vertragsgemäss benutzen. Eine Untervermietung des Ferienhauses Chasa Staila ist nicht gestattet. Beschädigungen können in Rechnung gestellt werden. Ein Verschulden des Mieters wird vermutet. Das Ferienhauses Chasa Staila ist termingerecht und in ordentlichem Zustand (d.h. besenrein) zurückzugeben. 

 

Bei Verstössen gegen den sorgfältigen Gebrauch kann der Vermieter den Mietvertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

 

Der Vermieter muss für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages besorgt sein. Mit Ausnahme der Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgenommen. Der Vermieter haftet nicht für höhere Gewalt und auch nicht für persönliche Gegenstände des Mieters bei Einbruch, Diebstahl oder Brand.

 

GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Ort des Mietobjekts. Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.

09.01.2019

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